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   LG Krefeld, 14.03.1994 - 21 Qs 22/94   

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https://dejure.org/1994,3014
LG Krefeld, 14.03.1994 - 21 Qs 22/94 (https://dejure.org/1994,3014)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14.03.1994 - 21 Qs 22/94 (https://dejure.org/1994,3014)
LG Krefeld, Entscheidung vom 14. März 1994 - 21 Qs 22/94 (https://dejure.org/1994,3014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2036
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Mit dieser staatsrechtlichen Einordnung korrespondiert in gewissem Umfang auch die rechtliche Ausgestaltung des Amtes der Ratsmitglieder in der GO-NRW (vgl. LG Krefeld NJW 1994, 2036, 2037; LG Köln StV 2003, 507, 508): Im Gegensatz zu "echten" Parlamentariern sind die Mitglieder des Rates nach § 43 Abs. 2 i.V.m. § 30 GO-NRW zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • VG Düsseldorf, 14.08.2009 - 1 K 6465/08

    Klage eines Ratsmitgliedes der Gemeinde Jüchen gegen Ordnungsgeld erfolglos

    Auch eine Bestellung bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB wahrzunehmen, ist nicht erfolgt, da es bei der Beschlussfassung für die Ratsmitglieder um die Ausübung des freien Mandats in der kommunalen Volksvertretung geht und nicht um eine insoweit hierfür erforderliche organisatorische Einordnung in ein der Amtsträgereigenschaft eigenes Dienst- oder Auftragsverhältnis, vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - 2 StR 557/05 m.w.N.; Gribbohm in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. § 11 Rn. 37; im Ergebnis Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 11 Rn. 23; a.A. LG Krefeld, Beschluss vom 14. März 1994 - 21 Qs 22/94.
  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 557/05

    Verurteilung im sog. "Kölner Müllskandal" wegen Bestechlichkeit teilweise

    Die vom Landgericht umfassend erörterten Gründe für die Gegenansicht (so auch OLG Braunschweig MDR 1950, 629; OLG Stuttgart Die Justiz 1989, 679; LG Krefeld NJW 1994, 2036; LG Köln StV 2003, 507), die auch in der Literatur vertreten wird (vgl. zuletzt etwa Rübenstahl HRRS 2006, S. 23), haben Gewicht, dringen aber nach Abwägung der vom 5. Strafsenat in der genannten Entscheidung vom 9. Mai 2006 aufgeführten Argumente, die so oder ähnlich auch von der überwiegenden Literaturmeinung geteilt werden (vgl. u. a. Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 37; Rudolphi/Stein in SKStGB; § 11 Rdn. 21; Deiters NStZ 2003, 453; Marel StraFo 2003, 259; Dahs/Müssig NStZ 2006, 191; differenzierend auch Eser in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 11 Rdn. 23; Radtke in MünchKomm § 11 Rdn. 48), im Ergebnis nicht durch.
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